SMEETS – MEDIZINISCHES PERSONALTRAINING

Die optimale Betreuung
• mehr Leistungsfähigkeit
• mehr Belastbarkeit
• mehr Beweglichkeit
• weniger Schmerzen
für ein ganz neues Lebensgefühl.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

"Smeets – medizinisches Personaltraining" verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen des vereinbarten medizinischen Trainings individuell zu beraten und zu betreuen.

Jeder Kunde erhält vor Beginn des Trainingsprogramms eine Enthaftungserklärung/Haftungsauschlusserklärung und muss diese unterschreiben.

Um eine optimale Trainingsbetreuung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, werden vor Trainingsbeginn ein Beratungsgespräch und eine obligatorische Gesundheitsprüfung [Anamneseerhebung] durchgeführt. Alle Fragen zum Gesundheitszustand sind vom Kunden wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen. Diese persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Die Dauer einer Trainingsstunde beträgt 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingsstunden werden vorab mit dem Kunden besprochen.

Bei Verhinderung bittet "Smeets – medizinisches Personaltraining" den Trainingstermin schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. "Smeets – medizinisches Personaltraining" bittet um Verständnis, dass bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigeren Absage das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingsstunde in voller Höhe berechnet wird. Die rechtzeitig abgesagte Trainingsstunde kann selbstverständlich innerhalb von 2 Wochen nachgeholt werden, andernfalls bittet "Smeets – medizinisches Personaltraining" auch hier um Verständnis, dass das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingsstunde in voller Höhe berechnet wird.

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch "Smeets – medizinisches Personaltraining" können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingsstunden werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

Das Honorar für das Personaltraining wird einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt zu begleichen. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsinhalte weitere Kosten [z.B. Eintrittsgelder, Beiträge im Fitnessstudio, usw.], sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

"Smeets – medizinisches Personaltraining" schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen und haftet auch nicht für eine etwaige Nichterreichung der vom Kunden verfolgten Ziele.

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen zu versichern, welche im Rahmen eines medizinischen Personaltrainings auftreten können.

Sollte der Kunde Leistungen von Kooperationspartnern oder von "Smeets – medizinisches Personaltraining" vermittelten Unternehmen oder Personen in Anspruch nehmen, tut er dies auf eigene Verantwortung. "Smeets – medizinisches Personaltraining" übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

Sowohl "Smeets – medizinisches Personaltraining" als auch der Kunde erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingsstunden als verbindlich an, sofern diese von beiden Seiten bestätigt wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: September 2010